Rechtssatz RS0054203
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054203
Entscheidungsdatum
19.11.1986
Norm
codice civile Art553 ff
Rechtssatz
Die in den Art 533 ff codice civile geregelten Rechte des Pflichtteilsberechtigten auf Wiederherstellung der Pflichtteilsquoten werden erst mit der erfolgreichen Beendigung des Rechtsstreites über die sogenannte Herabsetzungsklage contra testamentum wirksam. Bis zur Erlassung des Urteiles über diese Gestaltungsklage ist von der Gültigkeit der entsprechenden Verfügungen des Testamentes auszugehen.Die in den Artikel 533, ff codice civile geregelten Rechte des Pflichtteilsberechtigten auf Wiederherstellung der Pflichtteilsquoten werden erst mit der erfolgreichen Beendigung des Rechtsstreites über die sogenannte Herabsetzungsklage contra testamentum wirksam. Bis zur Erlassung des Urteiles über diese Gestaltungsklage ist von der Gültigkeit der entsprechenden Verfügungen des Testamentes auszugehen.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 579/86
Entscheidungstext OGH 19.11.1986 3 Ob 579/86
Veröff: SZ 59/205 = ZfRV 1988,132 = IPRax 1988,246 (Hoyer,255)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0054203
Dokumentnummer
JJR_19861119_OGH0002_0030OB00579_8600000_012