Rechtssatz RS0054210
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054210
Entscheidungsdatum
19.11.1986
Rechtssatz
Nach italienischem Recht kann der Anspruch auf Herabsetzung gemäß Art 554 codice civile nur durch Klage, nicht aber durch eine bloße Einrede geltend gemacht werden. Jeder Herabsetzungsprozeß kann zu einem ganz verschiedenen Ergebnis führen.Nach italienischem Recht kann der Anspruch auf Herabsetzung gemäß Artikel 554, codice civile nur durch Klage, nicht aber durch eine bloße Einrede geltend gemacht werden. Jeder Herabsetzungsprozeß kann zu einem ganz verschiedenen Ergebnis führen.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 579/86
Entscheidungstext OGH 19.11.1986 3 Ob 579/86
Veröff: SZ 59/205 = ZfRV 1988,132 = IPRax 1988,246 (Hoyer,255)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0054210
Dokumentnummer
JJR_19861119_OGH0002_0030OB00579_8600000_014