Rechtssatz RS0054240
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054240
Entscheidungsdatum
17.05.1973
Norm
codice civile Art1227
Rechtssatz
Der Begriff der "ordinaria diligenza" (gewöhnliche Sorgfalt) in Art 1227 codice civile ist in seinem wörtlichen Sinne zu verstehen; gemeint ist damit eine durchschnittliche Aufmerksamkeit, derzufolge der Gläubiger nicht verhalten ist, eine ihn besonders belastende Tätigkeit zu entfalten.Der Begriff der "ordinaria diligenza" (gewöhnliche Sorgfalt) in Artikel 1227, codice civile ist in seinem wörtlichen Sinne zu verstehen; gemeint ist damit eine durchschnittliche Aufmerksamkeit, derzufolge der Gläubiger nicht verhalten ist, eine ihn besonders belastende Tätigkeit zu entfalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0054240
Dokumentnummer
JJR_19730517_OGH0002_0020OB00008_7300000_002