Rechtssatz RS0054332
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054332
Entscheidungsdatum
09.07.1981
Norm
codice civile Art2054 Abs3
Rechtssatz
Der Eigentümer eines Fahrzeuges haftet gemäß Art 2054 Abs 3 codice civile unabhängig von einem eigenen Verschulden solidarisch mit dem Lenker des Fahrzeuges. Auch die direkte Klagsmöglichkeit gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers ist nach der Rechtslage in Italien gegeben.Der Eigentümer eines Fahrzeuges haftet gemäß Artikel 2054, Absatz 3, codice civile unabhängig von einem eigenen Verschulden solidarisch mit dem Lenker des Fahrzeuges. Auch die direkte Klagsmöglichkeit gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers ist nach der Rechtslage in Italien gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0054332
Dokumentnummer
JJR_19810709_OGH0002_0080OB00097_8100000_002