Rechtssatz RS0054521
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054521
Entscheidungsdatum
26.04.1989
Rechtssatz
In der übertragenden Umwandlung einer Personenhandelsgesellschaft durch Übertragung des Vermögens auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt eine Gesamtrechtsnachfolge, zu der es weder einzelner rechtsgeschäftlicher Übertragungsakte bedarf noch - auf der Passivseite - die Zustimmung der Gläubiger erforderlich ist; diese sind durch die Forthaftung der Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft ohnehin ausreichend geschützt. Von der Gesamtrechtsnachfolge sind somit auch die Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen erfaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0054521
Dokumentnummer
JJR_19890426_OGH0002_0010OB00537_8900000_003