Rechtssatz RS0054567
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054567
Entscheidungsdatum
28.10.1969
Rechtssatz
"Dienstverhältnis" im Sinne des § 27 DO ÖBB ist nicht nur das auf Grund der DO ÖBB begründete, sondern auch jedes andere für die Ermittlung der Lohnstufe anrechenbare Dienstverhältnis. Als "Dauer des Dienstverhältnisses" ist daher sowohl nach Abs 1 als auch nach Abs 4 dieser Bestimmung des gesamte Dienstverhältnis bei den ÖBB - unter Anrechnung auch der nicht nach der DO ÖBB begründeten Vordienstzeiten - zu verstehen."Dienstverhältnis" im Sinne des Paragraph 27, DO ÖBB ist nicht nur das auf Grund der DO ÖBB begründete, sondern auch jedes andere für die Ermittlung der Lohnstufe anrechenbare Dienstverhältnis. Als "Dauer des Dienstverhältnisses" ist daher sowohl nach Absatz eins, als auch nach Absatz 4, dieser Bestimmung des gesamte Dienstverhältnis bei den ÖBB - unter Anrechnung auch der nicht nach der DO ÖBB begründeten Vordienstzeiten - zu verstehen.
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0054567
Dokumentnummer
JJR_19691028_OGH0002_0040OB00086_6900000_001