Rechtssatz RS0054601
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054601
Entscheidungsdatum
03.06.1980
Rechtssatz
Beachtet der Lenker eines Lastkraftwagens das das übliche Maß übersteigende stärkere Ausschwenken des Anhängers beim Abbiegen auf enger Straße zu wenig, obwohl er auf diese besondere Eigenschaft ausdrücklich aufmerksam gemacht wurde, liegt keine entschuldbare Fehlleistung, sondern leichte Fahrlässigkeit vor (hier Mäßigung des zu ersetzenden Schadens auf ein Drittel).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0054601
Dokumentnummer
JJR_19800603_OGH0002_0040OB00069_8000000_001