Rechtssatz RS0054620
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054620
Entscheidungsdatum
19.01.1982
Rechtssatz
Leichte Fahrlässigkeit, wenn sich ein Lastkraftwagen - Fernfahrer über den ausdrücklichen Auftrag sich nach der Entladung des Fahrzeuges telefonisch zur Einholung von Rückfrachtinstruktionen zu melden, ohne rechtfertigenden Grund hinweggesetzt und erst einige Stunden später, allerdings vergeblich versucht, fernmündlich Kontakt aufzunehmen, er hierauf wegen der bevorstehenden Osterfeiertage sofort leer eine eintausendzweihundert Kilometer lange Rückfahrt antritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0054620
Dokumentnummer
JJR_19820119_OGH0002_0040OB00132_8100000_001