Rechtssatz RS0054655
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054655
Entscheidungsdatum
05.09.1978
Rechtssatz
Ist dem leitenden Angestellten selbst die Leitung von Abteilungen übertragen, denen die Erledigung von Aufgaben oder doch mehreren wesentlichen Teilen von Aufgaben obliegt, die nach den Einreihungsgrundsätzen der DO.A als Voraussetzung für die Wertung eines Gliedes des Sozialversicherungsträgers als "Organisationseinheit" angeführt sind, so ist dessen Vertreter in diesem Bereich einem Vertreter des Leiters einer Organisationseinheit gleichzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0054655
Dokumentnummer
JJR_19780905_OGH0002_0040OB00067_7800000_002