Rechtssatz RS0054668
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054668
Entscheidungsdatum
11.09.1991
Rechtssatz
Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrages zu einem sorgfältigen Umgang mit dessen Sachen verpflichtet und haftet daher dem Arbeitgeber für den durch schuldhafte Übertretung von Schutzgesetzen - die hier in Frage kommenden Bestimmungen der StVO dienen der Hintanhaltung von Personenschäden und Sachschäden - verursachten Schaden. (§ 48 ASGG)Der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrages zu einem sorgfältigen Umgang mit dessen Sachen verpflichtet und haftet daher dem Arbeitgeber für den durch schuldhafte Übertretung von Schutzgesetzen - die hier in Frage kommenden Bestimmungen der StVO dienen der Hintanhaltung von Personenschäden und Sachschäden - verursachten Schaden. (Paragraph 48, ASGG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0054668
Dokumentnummer
JJR_19910911_OGH0002_009OBA00163_9100000_001