Rechtssatz RS0054750
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054750
Entscheidungsdatum
25.06.1974
Rechtssatz
Nur qualifizierter Kanzleidienst sind: reine Vorbereitungsdienste und Hilfsdienste, die sich im wesentlichen auf den internen Aktenumlauf und die Aktenevidenz beschränken, ebenso die Versorgung einer bestimmten Bearbeitungsgruppe mit Büromaterial, die "Verwaltung des Aktenstocks", die Aufteilung der von der Poststelle und vom Zentralkataster einlangenden Schriftstücke nach den zuständigen Bearbeitungsgruppen und deren Zustellung an diese Gruppen wie auch andere Dienststellen oder Abteilungen des Hauses, die Verwaltung des Drucksortenlagers und der sonstigen Arbeitsbehelfe für alle Pensionsabteilungen, Führung von Verhandlungsstatistiken , Leistungsstreitstatistiken und Erledigungskontrolle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0054750
Dokumentnummer
JJR_19740625_OGH0002_0040OB00035_7400000_002