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Rechtssatz RS0054896×

Rechtssatz RS0054896

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0054896

Geschäftszahl

1Bkd4/94; 1Bkd8/99; 2Bkd4/03; 1Bkd4/08; 20Ds6/19s

Entscheidungsdatum

12.05.2020

Rechtssatz

Die vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung als Treuhänder ist eine so schwerwiegende, dass auch schon die Kenntnis eines kleinen Personenkreises genügt, um - neben der Berufspflichtenverletzung - den Tatbestand der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu erfüllen.

Entscheidungstexte

  • 1 Bkd 4/94
    Entscheidungstext OGH 21.11.1994 1 Bkd 4/94
  • 1 Bkd 8/99
    Entscheidungstext OGH 04.10.1999 1 Bkd 8/99
    Auch
  • 2 Bkd 4/03
    Entscheidungstext OGH 26.01.2004 2 Bkd 4/03
    nur: Die Verletzung der Verpflichtung als Treuhänder ist eine so schwerwiegende, dass auch schon die Kenntnis eines kleinen Personenkreises genügt, um - neben der Berufspflichtenverletzung - den Tatbestand der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu erfüllen. (T1)
  • 1 Bkd 4/08
    Entscheidungstext OGH 08.09.2008 1 Bkd 4/08
    Vgl; Beisatz: Die Verletzung einer Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit dem treuhändigen Halt einer Löschungsquittung verwirklicht die Disziplinarvergehen sowohl der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, als auch der Berufspflichtenverletzung. (T2)
  • 20 Ds 6/19s
    Entscheidungstext OGH 12.05.2020 20 Ds 6/19s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0054896

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2020

Dokumentnummer

JJR_19941121_OGH0002_001BKD00004_9400000_001