Rechtssatz RS0054904
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054904
Entscheidungsdatum
17.12.1984
Rechtssatz
Die in einem Telefonat mit einer Kammerbeamtin gebrauchte Wendung, ob ein "alter verkalkter" Standeskollege "noch immer einen Konzipienten" habe, kann nur als Herabsetzung und Beleidigung dieses Kollegen aufgefaßt werden und stellt sich somit als Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar, zumal der Beschuldigte damit rechnen mußte, daß diese Äußerung einem weiteren Personenkreis bekannt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0054904
Dokumentnummer
JJR_19841217_OGH0002_000BKD00087_8400000_001