Rechtssatz RS0054931
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0054931
Entscheidungsdatum
26.06.1989
Rechtssatz
Ein im Rahmen der Verfahrenshilfe zum Vertreter bestellter Rechtsanwalt darf seine Partei keinesfalls unvertreten und ohne anwaltlichen Schutz zu einer (Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung) Verhandlung gehen lassen. Auch die Bereitschaft seiner Partei, allein diese Verhandlung zu verrichten, kann den Beschuldigten nicht exkulpieren, weil seine Partei infolge ihrer Rechtsunkenntnis die ihr drohenden Nachteile nicht vorhersehen konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0054931
Dokumentnummer
JJR_19890626_OGH0002_000BKD00015_8900000_001