Rechtssatz RS0055047
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055047
Entscheidungsdatum
03.12.1984
Rechtssatz
Die nicht prozeßordnungsgemäße Ausführung einer - ohne Auftrag des vertretenen Angeklagten erhobenen - Nichtigkeitsbeschwerde (Verstoß gegen § 285 a Z 2 StPO und demnach vom Erstgericht zurückgewiesen) allein ist nicht unbedingt disziplinär.Die nicht prozeßordnungsgemäße Ausführung einer - ohne Auftrag des vertretenen Angeklagten erhobenen - Nichtigkeitsbeschwerde (Verstoß gegen Paragraph 285, a Ziffer 2, StPO und demnach vom Erstgericht zurückgewiesen) allein ist nicht unbedingt disziplinär.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0055047
Dokumentnummer
JJR_19841203_OGH0002_000BKD00077_8400000_001