Rechtssatz RS0055097
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055097
Entscheidungsdatum
01.04.1970
Rechtssatz
Da das Einreihungserfordernis nach § 55 DO.A, daß es sich um wichtige Referate handeln muß, "die keiner Abteilung angeschlossen sind", seit 01.01.1969 weggefallen ist, kommt es nunmehr nur darauf an, ob der vom Kläger geleiteten Arbeitsgruppe die Bearbeitung eines bestimmten abgegrenzten Sachgebietes zugewiesen ist, es sich also de facto um eine organische Einheit handelt, die mit der Bearbeitung eines bestimmten Sachgebietes betraut, demnach ein "wichtiges Referat" ist. Diese Wichtigkeit ist nach objektivem Maßstab zu beurteilen.Da das Einreihungserfordernis nach Paragraph 55, DO.A, daß es sich um wichtige Referate handeln muß, "die keiner Abteilung angeschlossen sind", seit 01.01.1969 weggefallen ist, kommt es nunmehr nur darauf an, ob der vom Kläger geleiteten Arbeitsgruppe die Bearbeitung eines bestimmten abgegrenzten Sachgebietes zugewiesen ist, es sich also de facto um eine organische Einheit handelt, die mit der Bearbeitung eines bestimmten Sachgebietes betraut, demnach ein "wichtiges Referat" ist. Diese Wichtigkeit ist nach objektivem Maßstab zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055097
Dokumentnummer
JJR_19700401_OGH0002_0040OB00018_7000000_001