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Rechtssatz RS0055152×

Rechtssatz RS0055152

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0055152

Geschäftszahl

Bkd60/68

Entscheidungsdatum

19.04.1969

Rechtssatz

Die Behauptungen in einem Enthebungsantrag, der Rechtsanwalt sei persönlich nicht in der Lage die ihm als Masseverwalter obliegenden Aufgaben zu lösen und es seien Anwälte überhaupt nicht geeignet Probleme zu lösen, die vor allem buchmäßige und wirtschaftliche Fragen eines Konkurses betreffen; es wäre zweckmäßiger gewesen, einen Buchsachverständigen zum Masseverwalter zu bestellen, sind geeignet die Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes zu begründen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 60/68
    Entscheidungstext OGH 19.04.1969 Bkd 60/68
    Veröff: AnwBl 1972,356

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055152

Dokumentnummer

JJR_19690419_OGH0002_000BKD00060_6800000_001