Rechtssatz RS0055172
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055172
Entscheidungsdatum
25.03.1980
Rechtssatz
Es bedarf eines ausdrücklichen Widerspruches gegen eine Aufrechnungserklärung des Dienstgebers während des Bestandes des Dienstverhältnisses, um eine Aufrechnung von Ansprüchen nach dem DHG gegen den Dienstnehmer zu verhindern. Demnach ist eine außergerichtliche Erledigung einer Schadensangelegenheit durch Aufrechnung auch während des Bestandes des Dienstverhältnisses grundsätzlich zulässig.
Schlagworte
SW: Arbeitverhältnis, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0055172
Dokumentnummer
JJR_19800325_OGH0002_0040OB00002_8000000_005