Rechtssatz RS0055237
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055237
Entscheidungsdatum
29.09.1969
Rechtssatz
Dem Rechtsanwalt ist es an und für sich nicht verboten, sich um eine Vertretung zu bewerben. Wenn ein ehemaliger Konzipient eines verstorbenen Rechtsanwaltes bei Eröffnung seiner Kanzlei sich an die Klienten seines früheren Chefs wegen Weiterführung ihrer Rechtssachen wendet, so kann ihm dies nicht verwehrt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055237
Dokumentnummer
JJR_19690929_OGH0002_000BKD00034_6900000_001