Rechtssatz RS0055263
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055263
Entscheidungsdatum
02.02.1970
Rechtssatz
Die leichtfertige Erstattung einer unbegründeten Strafanzeige gegen einen Kollegen und die damit im Zusammenhang erfolgte unbegründete Anzeige an die Standesbehörde begründen die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055263
Dokumentnummer
JJR_19700202_OGH0002_000BKD00033_6900000_001