Rechtssatz RS0055337
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055337
Entscheidungsdatum
19.12.1988
Rechtssatz
Wenn ein Geschäft unter alleiniger Intervention des Rechtsanwaltes abgeschlossen und formuliert wird, hat der Rechtsanwalt beide Teile unparteiisch mit gleicher Sorgfalt und Treue zu behandeln und vor Interessengefährdungen zu bewahren. Er darf dann auch in der Folge anläßlich eines Streites aus einem solchen Geschäft nicht die eine Partei gegen die andere vertreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055337
Dokumentnummer
JJR_19881219_OGH0002_000BKD00069_8800000_002