Rechtssatz RS0055378
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055378
Entscheidungsdatum
06.04.1970
Rechtssatz
Die Ankündigung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Kollegen, ihm "in allen zukünftigen Rechtsstreitigkeiten die größten Schwierigkeiten und keinerlei Entgegenkommen" zu erweisen, bildet sowohl eine Berufspflichtenverletzung als auch einen Verstoß gegen Ehre und Ansehen des Standes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055378
Dokumentnummer
JJR_19700406_OGH0002_000BKD00037_6900000_001