Rechtssatz RS0055384
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055384
Entscheidungsdatum
23.02.1970
Rechtssatz
Wenn ein Rechtsanwalt sich bei Gericht selbst als Zeuge für eine Behauptung führt, deren Unrichtigkeit ihm bekannt war und sich auch in einem Schreiben an den Kollegen als Zeuge für diese seine unrichtige Behauptung angeboten hat, so begeht er die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0055384
Dokumentnummer
JJR_19700223_OGH0002_000BKD00003_7000000_001