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Rechtssatz RS0055467

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0055467

Geschäftszahl

Bkv1/91

Entscheidungsdatum

02.12.1991

Norm

DSt 1872 §18
RAO §5 Abs2

Rechtssatz

Nicht jede mit der Streichung von der Liste geahndete Handlung muß eine solche sein, die einer Wiedereintragung nach Ablauf der Sperrfrist mangels Vertrauenswürdigkeit entgegensteht. So wird etwa die Wiedereintragung dann nicht verweigert werden, wenn das disziplinäre Verhalten nicht die unmittelbare Vertrauenssphäre Anwalt: Klient betroffen hat oder wenn es sich zwar als schwerer, rückblickend aber einmaligen Verstoß eines damals jungen und unerfahrenen Anwaltes gehandelt hat.

Entscheidungstexte

  • Bkv 1/91
    Entscheidungstext OGH 02.12.1991 Bkv 1/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0055467

Dokumentnummer

JJR_19911202_OGH0002_000BKV00001_9100000_001