Rechtssatz RS0055475
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055475
Entscheidungsdatum
20.09.1971
Rechtssatz
Der Rechtsanwalt, der den ihm zur wertsichernden Anlage auf einer Liegenschaft von seinem Klienten anvertrauten Betrag von S 100000,-- für sich selbst verbraucht, verstößt gegen die grundsätzlichsten Pflichten des Anwaltsberufes; er ist nicht länger in den Reihen der Anwaltschaft zu belassen und daher zur Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte zu verurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0055475
Dokumentnummer
JJR_19710920_OGH0002_000BKD00019_7100000_001