Rechtssatz RS0055941
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0055941
Entscheidungsdatum
18.05.1992
Rechtssatz
In der schriftlichen Äußerung eines Rechtsanwaltes, sich im Fall der Nichterfüllung der Forderung seines Mandanten in einem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen, ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines nach der Judikatur nicht durchsetzbaren Anspruches eine ungerechtfertigten Druckausübung zu erblicken, mit der Zielsetzung, den Adressaten einzuschüchtern und so die Zahlung einer Forderung zu erreichen, deren Durchsetzung auf dem Wege des Zivilverfahrens oder Strafverfahrens nach dem Stand der Dinge und nach der herrschenden Rechtsübung nicht möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0055941
Dokumentnummer
JJR_19920518_OGH0002_014BKD00001_9200000_001