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Rechtssatz RS0055941×

Rechtssatz RS0055941

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0055941

Geschäftszahl

14Bkd1/92

Entscheidungsdatum

18.05.1992

Norm

DSt 1990 §1 Abs1 D
RL-BA 1977 §2

Rechtssatz

In der schriftlichen Äußerung eines Rechtsanwaltes, sich im Fall der Nichterfüllung der Forderung seines Mandanten in einem einzuleitenden Strafverfahren als Privatbeteiligter anzuschließen, ist im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines nach der Judikatur nicht durchsetzbaren Anspruches eine ungerechtfertigten Druckausübung zu erblicken, mit der Zielsetzung, den Adressaten einzuschüchtern und so die Zahlung einer Forderung zu erreichen, deren Durchsetzung auf dem Wege des Zivilverfahrens oder Strafverfahrens nach dem Stand der Dinge und nach der herrschenden Rechtsübung nicht möglich ist.

Entscheidungstexte

  • 14 Bkd 1/92
    Entscheidungstext OGH 18.05.1992 14 Bkd 1/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0055941

Dokumentnummer

JJR_19920518_OGH0002_014BKD00001_9200000_001