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Rechtssatz RS0056042

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0056042

Geschäftszahl

5Ob601/85

Entscheidungsdatum

03.12.1985

Rechtssatz

Die Verhaltensweise der Ehefrau, die den Söhnen jahrelang wiederholt nahezu jeden Umgang mit gleichaltrigen Nachbarkindern untersagt, um auf den Ehemann Druck dahingehend auszuüben, daß er sich mehr der Familie zuwende und ihr widme, und ihr Bestreben jeden engen Kontakt des Sohnes mit dem Vater zu unterbinden ist als (rechtswidrige und schuldhafte) schwere Eheverfehlung zu beurteilen und nicht als rechtmäßiges Bestreben die Ehe zu erhalten.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 601/85
    Entscheidungstext OGH 03.12.1985 5 Ob 601/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0056042

Dokumentnummer

JJR_19851203_OGH0002_0050OB00601_8500000_001