Rechtssatz RS0056042
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056042
Entscheidungsdatum
03.12.1985
Rechtssatz
Die Verhaltensweise der Ehefrau, die den Söhnen jahrelang wiederholt nahezu jeden Umgang mit gleichaltrigen Nachbarkindern untersagt, um auf den Ehemann Druck dahingehend auszuüben, daß er sich mehr der Familie zuwende und ihr widme, und ihr Bestreben jeden engen Kontakt des Sohnes mit dem Vater zu unterbinden ist als (rechtswidrige und schuldhafte) schwere Eheverfehlung zu beurteilen und nicht als rechtmäßiges Bestreben die Ehe zu erhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0056042
Dokumentnummer
JJR_19851203_OGH0002_0050OB00601_8500000_001