Rechtssatz RS0056109
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056109
Entscheidungsdatum
12.11.1970
Rechtssatz
In der Mißachtung der Persönlichkeit der Klägerin und im tyrannischen Verhalten des Beklagten, mit dem dieser systematisch und durch Jahre hindurch grundlos versuchte, den Willen seiner Frau (nämlich mit ihren engsten Verwandten zu verkehren) zu brechen, liegt eine schwere Eheverfehlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0056109
Dokumentnummer
JJR_19701112_OGH0002_0010OB00250_7000000_001