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Rechtssatz RS0056226×

Rechtssatz RS0056226

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0056226

Geschäftszahl

Bkd31/71

Entscheidungsdatum

29.11.1971

Rechtssatz

Wenn ein Rechtsanwalt durch unwahre Angaben in der Klage sich die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes erschlich, um auf diese Weise eine für ihn und seine Kanzlei einfachere Behandlung von Kurrentiensachen zu erreichen, wobei jedoch dieses Vorgehen mit Nachteilen für die Beklagten verbunden war, so begeht er die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 31/71
    Entscheidungstext OGH 29.11.1971 Bkd 31/71
    Veröff: AnwBl 1975,27

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0056226

Dokumentnummer

JJR_19711129_OGH0002_000BKD00031_7100000_002