Rechtssatz RS0056240
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056240
Entscheidungsdatum
29.05.1995
Norm
DSt 1990 §1 Abs1 I
RL-BA 1977 §48
Rechtssatz
Die in einem Zeitungsinterview getätigte Äußerung des Disziplinarbeschuldigten, das Medienecho auf den Abbruch einer ehemaligen "KZ - Kantine" zeige deutlich den Einfluß des Judentums auf unsere Medien, war auch in der Form einer Wiedergabe der Meinung seines Mandanten auf Grund ihrer Verallgemeinerung unsachlich und diskriminierend. Sie konnte bei den angesprochenen Bevölkerungskreisen den Eindruck einer auf rassistischer Gesinnung beruhenden Herabsetzung der Juden erwecken.
Schlagworte
SW: Nationalsozialismus
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0056240
Dokumentnummer
JJR_19950529_OGH0002_010BKD00002_9500000_001