Rechtssatz RS0056248
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056248
Entscheidungsdatum
12.05.1986
Rechtssatz
Setzung einer kürzeren Frist (zweiundsiebzig Stunden) zur Beantwortung eines Vergleichsanbots vor Einbringung einer Privatanklage wegen Ehrenbeleidigung, Aufnahme einer Spendenzahlung von S 10000,-- an eine gemeinnützige Organisation als Bedingung für den Verzicht auf die Privatanklage und Benennung der Anzeigerin in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer ohne Verwendung der Bezeichnung "Frau" nicht disziplinär.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0056248
Dokumentnummer
JJR_19860512_OGH0002_000BKD00015_8600000_001