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Rechtssatz RS0056455

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0056455

Geschäftszahl

3Ob170/73

Entscheidungsdatum

09.10.1973

Rechtssatz

Anbringung eines eigenen Briefkastens am Haus der Streitteile, Verlagerung von Möbeln und Haushaltsgegenständen innerhalb dieses Hauses, Versperrthalten der Ehewohnung bei langjähriger Abwesenheit des Ehemannes, Weigerung in die Veräußerung der gemeinschaftlichen Liegenschaften einzuwilligen, Verkehr der Gattin mit der Stiefmutter des Klägers und deren Nachbarn, gegen die nichts Nachteiliges vorliegt, sind trotz des Umstandes, daß der Ehemann mit diesen verfeindet ist, keine schweren Eheverfehlungen der Ehefrau.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 170/73
    Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 170/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0056455

Dokumentnummer

JJR_19731009_OGH0002_0030OB00170_7300000_001