Rechtssatz RS0056486
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056486
Geschäftszahl
2Ob572/86 (2Ob573/86)
Entscheidungsdatum
06.05.1986
Rechtssatz
Die Unterlassung der gebotenen Erziehungsmaßnahmen durch einen Ehegatten gegen ein von ihm in die Ehe mitgebrachtes Kind, über das ihm das Erziehungsrecht zukommt, bei Verletzung der in der jeweiligen Gesellschaftsschicht üblichen Verhaltensformen durch dieses Kind gegenüber dem anderen Ehegatten und die Parteinahme für das Verhalten dieses Kindes stellen schwere Eheverfehlungen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0056486
Dokumentnummer
JJR_19860506_OGH0002_0020OB00572_8600000_001