Rechtssatz RS0056502
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056502
Geschäftszahl
Bkd21/88; Bkd28/89
Entscheidungsdatum
20.11.1989
Norm
DSt 1872 §2 I
RL-BA 1977 §48
Rechtssatz
Unter "Leistung" im Sinn des § 48 RL-BA ist alles zu verstehen, was für die Schlepperdienste in Aussicht gestellt und bezahlt wird. Selbst wenn nur reine Barauslagen ersetzt worden wären, so wäre schon dadurch der Schuldspruch wegen Verletzung der Bestimmung des § 48 RL-BA begründet.Unter "Leistung" im Sinn des Paragraph 48, RL-BA ist alles zu verstehen, was für die Schlepperdienste in Aussicht gestellt und bezahlt wird. Selbst wenn nur reine Barauslagen ersetzt worden wären, so wäre schon dadurch der Schuldspruch wegen Verletzung der Bestimmung des Paragraph 48, RL-BA begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056502
Dokumentnummer
JJR_19890508_OGH0002_000BKD00021_8800000_001