Rechtssatz RS0056580
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056580
Entscheidungsdatum
07.03.1985
Rechtssatz
Die unkontrollierte Überlassung der finanziellen Gebarung der Haushaltsführung an die den Haushalt führende Ehefrau durch den erwerbstätigen Ehemann entspricht der auf gegenseitigem Vertrauen beruhenden umfassenden Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten und dem partnerschaftlichen Prinzip. Es stellt daher keinen als Eheverfehlung zu wertenden Vertrauensbruch dar, wenn der Ehemann der Ehefrau die finanzielle Gebarung der Haushaltsführung kontrollos überlies und sich darum nicht kümmerte, auch wenn dies im Scheidungsstreit zum Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit der Ehefrau führte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0056580
Dokumentnummer
JJR_19850307_OGH0002_0070OB00523_8500000_001