Rechtssatz RS0056599
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056599
Entscheidungsdatum
30.07.1987
Rechtssatz
Unter geistiger Störung im Sinne des § 50 EheG sind nicht nur Geisteskrankheiten minderen Grades, sondern auch nervöse Störungen und geistige Anomalien wie etwa Hysterie zu verstehen.Unter geistiger Störung im Sinne des Paragraph 50, EheG sind nicht nur Geisteskrankheiten minderen Grades, sondern auch nervöse Störungen und geistige Anomalien wie etwa Hysterie zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0056599
Dokumentnummer
JJR_19870730_OGH0002_0070OB00635_8700000_002