Rechtssatz RS0056621
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056621
Entscheidungsdatum
11.07.1977
Rechtssatz
Rechtsanwälte, die es dulden, daß unter Verletzung der gesetzlichen Vorschrift des § 79 NO durch ihre Rechtsanwaltskanzlei vorgegangen wird, schaffen eine erhebliche Gefahrenquelle und sind schon dafür an sich disziplinär verantwortlich zu machen.Rechtsanwälte, die es dulden, daß unter Verletzung der gesetzlichen Vorschrift des Paragraph 79, NO durch ihre Rechtsanwaltskanzlei vorgegangen wird, schaffen eine erhebliche Gefahrenquelle und sind schon dafür an sich disziplinär verantwortlich zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0056621
Dokumentnummer
JJR_19770711_OGH0002_000BKD00052_7600000_002