Rechtssatz RS0056643
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056643
Entscheidungsdatum
29.04.1981
Rechtssatz
Der Vorrang der Familienverträglichkeit gilt auch für (außerberufliche) politische, gemeinnützige oder karitative Betätigungen eines Ehegatten. Das Vertreten politischer Ansichten innerhalb der Familie in einer Weise, die Ehepartnern und Kindern die eigene Meinung intolerant aufzwingen will, ist eine Eheverfehlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0056643
Dokumentnummer
JJR_19810429_OGH0002_0010OB00540_8100000_001