Rechtssatz RS0056735
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056735
Geschäftszahl
5Bkd2/91; 5Bkd2/98; 9Bkd1/08; 7Bkd4/13; 22Ds10/22y
Entscheidungsdatum
03.10.2022
Rechtssatz
Einem Rechtsanwalt, gegen den ein Strafverfahren wegen des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht anhängig ist, ist als einstweilige Maßnahme das Vertretungsrecht zumindest vor jenem Gericht, vor dem er unter Anklage steht, und den diesem Gericht nachgeordneten Gerichten zu entziehen.
Entscheidungstexte
- 5 Bkd 2/91
Entscheidungstext OGH 27.05.1991 5 Bkd 2/91
- 5 Bkd 2/98
Entscheidungstext OGH 18.05.1998 5 Bkd 2/98
Vgl auch; Beisatz: Da sich die angelastete Handlung auf fremdenrechtliche Angelegenheiten erstreckt, hat der Disziplinarrat mit Recht dem Disziplinarbeschuldigten die Vertretungsberechtigung auch vor allen, mit diesem Rechtsgebiet befassten Behörden und Gerichten entzogen, weil es nicht zu rechtfertigen ist, dass ein Rechtsanwalt, der wegen gleichartiger Verfehlungen bereits rechtskräftig verurteilt wurde und gegen den nunmehr ein weiteres Strafverfahren aus dem gleichen Grund anhängig ist, weiterhin in Fremdenrechtssachen tätig wird, ehe nicht über die Disziplinarsache rechtskräftig entschieden wurde. (T1)
- 9 Bkd 1/08
Entscheidungstext OGH 28.08.2008 9 Bkd 1/08
Ähnlich; Beisatz: Hier: Strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Bestimmung und des Beitrages zur versuchten falschen Beweisaussage, Fälschung eines Beweismittels und Begünstigung. (T2)
- 7 Bkd 4/13
Entscheidungstext OGH 16.12.2013 7 Bkd 4/13
Auch
- 22 Ds 10/22y
Entscheidungstext OGH 03.10.2022 22 Ds 10/22y
Vgl; Beisatz: Ebenso das Vertretungsrecht vor der Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren (§ 1 Abs 2 StPO iVm §§ 91 ff StPO) gegen ihn führt oder im Hauptverfahren (§§ 210 ff StPO) die gegen ihn erhobene Anklage (§ 210 Abs 1 StPO) vertritt. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0056735
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022
Dokumentnummer
JJR_19910527_OGH0002_005BKD00002_9100000_001