Rechtssatz RS0056749
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0056749
Entscheidungsdatum
05.07.1989
Rechtssatz
Eine Ehe, die wiederhergestellt werden kann, ist nicht unheilbar zerrüttet und darf nicht geschieden werden. Wesentlich kommt es darauf an, ob der Ehegatte, würde ihm die Scheidung versagt, wieder den Weg in die Ehe zurückfinden wird. Im Rahmen einer Prognose muß ausgeschlossen werden können, daß das seinerzeit vorhandene Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den Ehegatten wieder entstehen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056749
Dokumentnummer
JJR_19890705_OGH0002_0010OB00592_8900000_001