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Rechtssatz RS0056749

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0056749

Geschäftszahl

1Ob592/89

Entscheidungsdatum

05.07.1989

Rechtssatz

Eine Ehe, die wiederhergestellt werden kann, ist nicht unheilbar zerrüttet und darf nicht geschieden werden. Wesentlich kommt es darauf an, ob der Ehegatte, würde ihm die Scheidung versagt, wieder den Weg in die Ehe zurückfinden wird. Im Rahmen einer Prognose muß ausgeschlossen werden können, daß das seinerzeit vorhandene Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den Ehegatten wieder entstehen werde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 592/89
    Entscheidungstext OGH 05.07.1989 1 Ob 592/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056749

Dokumentnummer

JJR_19890705_OGH0002_0010OB00592_8900000_001