Rechtssatz RS0057018
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057018
Entscheidungsdatum
18.11.1974
Rechtssatz
Die ohne hinreichende Prüfung erfolgte Erstattung von Strafanzeigen durch einen Rechtsanwalt als Vertreter seiner Frau bei Meinungsverschiedenheiten über zivilrechtliche Fragen mit deren Hausverwaltung ist geeignet, Ehre und Ansehen des Standes zu beeinträchtigen, und stellt außerdem eine Berufspflichtenverletzung dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0057018
Dokumentnummer
JJR_19741118_OGH0002_000BKD00031_7400000_001