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Rechtssatz RS0057304

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0057304

Geschäftszahl

7Ob558/80

Entscheidungsdatum

20.03.1980

Rechtssatz

Wird eine Wohnung im Einvernehmen der Ehegatten als Ehewohnung oder von einem Ehegatten als bisherige Ehewohnung benützt und erfolgt im allseitigen Einvernehmen sämtlicher Beteiligter lediglich ein Tausch dieser Wohnung gegen eine andere desselben Wohnungsgebers, so muß im allgemeinen die neue Wohnung als Ehewohnung behandelt werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 558/80
    Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 558/80
    Veröff: SZ 53/48 = JBl 1980,536 = EvBl 1980/154 S 464

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057304

Dokumentnummer

JJR_19800320_OGH0002_0070OB00558_8000000_003