Rechtssatz RS0057304
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057304
Entscheidungsdatum
20.03.1980
Rechtssatz
Wird eine Wohnung im Einvernehmen der Ehegatten als Ehewohnung oder von einem Ehegatten als bisherige Ehewohnung benützt und erfolgt im allseitigen Einvernehmen sämtlicher Beteiligter lediglich ein Tausch dieser Wohnung gegen eine andere desselben Wohnungsgebers, so muß im allgemeinen die neue Wohnung als Ehewohnung behandelt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057304
Dokumentnummer
JJR_19800320_OGH0002_0070OB00558_8000000_003