Rechtssatz RS0057900
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057900
Entscheidungsdatum
19.05.1981
Rechtssatz
Dem Anwartschaftsrecht auf Einräumung von Wohnungseigentum muß der gleiche Bewahrungsschutz wie dem Wohnungseigentum selbst zugebilligt werden: nach der Regel des § 90 Abs 1 EheG soll jedem Ehegatten sein Eigentum an Grund und Boden möglichst erhalten bleiben, weshalb eine Übertragung des Eigentums an einer Eigentumswohnung nur dann angeordnet werden darf, wenn eine billige Regelung in anderer Weise nicht erzielt werden kann (Lückenschließung im Wege der Analogie).Dem Anwartschaftsrecht auf Einräumung von Wohnungseigentum muß der gleiche Bewahrungsschutz wie dem Wohnungseigentum selbst zugebilligt werden: nach der Regel des Paragraph 90, Absatz eins, EheG soll jedem Ehegatten sein Eigentum an Grund und Boden möglichst erhalten bleiben, weshalb eine Übertragung des Eigentums an einer Eigentumswohnung nur dann angeordnet werden darf, wenn eine billige Regelung in anderer Weise nicht erzielt werden kann (Lückenschließung im Wege der Analogie).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0057900
Dokumentnummer
JJR_19810519_OGH0002_0050OB00516_8100000_005