Rechtssatz RS0057904
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057904
Entscheidungsdatum
16.03.1965
Rechtssatz
Auch nach Rechtskraft der Aufkündigung kann durch einstweilige Anordnung der Ehefrau ein selbständiges Benützungsrecht an der Ehewohnung übertragen werden. Doch steht es dem an diesem Sicherungsverfahren nicht beteiligten Vermieter frei, nachträglich Abänderung dieser Billigkeitsentscheidung durch Dartuung unbilliger Auswirkungen gegen ihn im Antragsweg zu erreichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0057904
Dokumentnummer
JJR_19650316_OGH0002_0080OB00051_6500000_002