Rechtssatz RS0057944
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0057944
Entscheidungsdatum
23.02.1982
Rechtssatz
Es muß bei der Bemessung der Ausgleichszahlung auch auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Positionen Rücksicht genommen werden, die künftig dem verbleibenden Teil in der vormaligen Ehewohnung und dem weichenden Teil in der neuen Wohnung zustehen werden (hier: verbleibender Teil ist bloß Mitmieter der Ehewohnung zusammen mit ehemaligem Schwiegervater).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057944
Dokumentnummer
JJR_19820223_OGH0002_0050OB00589_8100000_002