Rechtssatz RS0058015
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058015
Entscheidungsdatum
29.04.1966
Rechtssatz
Eine Entscheidung des BM f V u E über die Qualifikation einer Schienenbahn nach dem EisbG ist nur dann einzuholen, wenn ein Verschulden eines Eisenbahnbediensteten in einem Verstoß gegen spezielle eisenbahnrechtliche Bestimmungen erblickt werden könnte.Eine Entscheidung des BM f römisch fünf u E über die Qualifikation einer Schienenbahn nach dem EisbG ist nur dann einzuholen, wenn ein Verschulden eines Eisenbahnbediensteten in einem Verstoß gegen spezielle eisenbahnrechtliche Bestimmungen erblickt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0058015
Dokumentnummer
JJR_19660429_OGH0002_0020OB00080_6600000_002