Rechtssatz RS0058024
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058024
Entscheidungsdatum
16.09.1981
Rechtssatz
Eine Berücksichtigung der Umstellung des Umsatzsteuersystems auf eine Entschädigungsrente nach § 8 Abs 1 EisbEG ist nach Ablauf der Jahresfrist des § 23 Abs 1 EisbEG selbst dann ausgeschlossen, wenn bei freier Verpachtung die Überwälzung der Mehrwertsteuer durch einen nicht buchführungspflichten Landwirt auf den Pächter hätte erfolgen können.Eine Berücksichtigung der Umstellung des Umsatzsteuersystems auf eine Entschädigungsrente nach Paragraph 8, Absatz eins, EisbEG ist nach Ablauf der Jahresfrist des Paragraph 23, Absatz eins, EisbEG selbst dann ausgeschlossen, wenn bei freier Verpachtung die Überwälzung der Mehrwertsteuer durch einen nicht buchführungspflichten Landwirt auf den Pächter hätte erfolgen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0058024
Dokumentnummer
JJR_19810916_OGH0002_0010OB00546_8100000_001