Rechtssatz RS0058066
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058066
Entscheidungsdatum
14.01.1971
Rechtssatz
Auch wenn das Gericht gemäß § 30 Abs 1 EisbEG an keine Beweisregeln gebunden ist, so darf es doch bei Übereinstimmung der beiden gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten nicht willkürlich auf Grund anderer Erwägungen zu Abweichungen gelangen.Auch wenn das Gericht gemäß Paragraph 30, Absatz eins, EisbEG an keine Beweisregeln gebunden ist, so darf es doch bei Übereinstimmung der beiden gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten nicht willkürlich auf Grund anderer Erwägungen zu Abweichungen gelangen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0058066
Dokumentnummer
JJR_19710114_OGH0002_0010OB00004_7100000_001