Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0058109×

Rechtssatz RS0058109

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0058109

Geschäftszahl

8Ob7/72

Entscheidungsdatum

25.01.1972

Rechtssatz

Aus dem bloßen Verbot des Traktorführers an ein fünf Jahre altes Kind, für eine geringfügige Weiterbewegung des Traktors auf dem Feld nicht wieder aufzusteigen, kann nicht abgeleitet werden, daß es sich bei diesem Wiederbesteigen des Traktors im Verlaufe des trotz dieses weisungswidrigen Verhaltens des Klägers als Einheit anzusehenden Beförderungsvorganges auf das Feld und wieder zurück nach Hause um eine Beförderung ohne den Willen des Halters im Sinne der angeführten Gesetzesstelle gehandelt hätte.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 7/72
    Entscheidungstext OGH 25.01.1972 8 Ob 7/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0058109

Dokumentnummer

JJR_19720125_OGH0002_0080OB00007_7200000_001