Rechtssatz RS0058169
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0058169
Entscheidungsdatum
08.11.1938
Rechtssatz
Der Sturz eines Reisenden aus dem fahrenden Straßenbahnwagen infolge plötzlich aufgetretenen Schwächezustandes ist eine Ereignung im Verkehr. Ob dieser Vorfall als höhere Gewalt die Bahn nach § 2 EKHG von der Haftung befreit, muß nach dem Umständen des einzelnen Falles beurteilt werden (Diese Entscheidung ist zum EHG ergangen).Der Sturz eines Reisenden aus dem fahrenden Straßenbahnwagen infolge plötzlich aufgetretenen Schwächezustandes ist eine Ereignung im Verkehr. Ob dieser Vorfall als höhere Gewalt die Bahn nach Paragraph 2, EKHG von der Haftung befreit, muß nach dem Umständen des einzelnen Falles beurteilt werden (Diese Entscheidung ist zum EHG ergangen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0058169
Dokumentnummer
JJR_19381108_OGH0002_0020OB00648_3800000_001